KLOSTERHOOKER

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Klosterhooker ImmoService GbR, Hengeloer Str. 9, 48691 Vreden · [email protected]

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Kontakt per E-Mail

Wenn Sie uns schreiben, verarbeiten wir Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten (Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. f DSGVO), und löschen sie, wenn sie dafür und für gesetzliche Aufbewahrungspflichten nicht mehr benötigt werden.

Interesse an einer Wohnung (Formular)

Wenn Sie sich über das Formular vormerken lassen, speichern wir Name, E-Mail, auf Wunsch Telefon, Wunschwohnung, Einzugswunsch, freiwillig die Personenzahl und Ihre Nachricht — nur um Sie zur Vermietung zu kontaktieren (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, vorvertragliche Maßnahmen). Einkommensangaben o. Ä. erfragen wir erst, wenn Sie nach einer Besichtigung ernsthaft in Frage kommen. Da unsere Neubauten bis zur Fertigstellung Zeit brauchen, speichern wir Ihre Angaben zunächst sechs Monate und erinnern Sie dann per E-Mail; ohne Ihren Widerspruch verlängert sich die Vormerkung um jeweils sechs Monate, höchstens bis 24 Monate nach Ihrer Anfrage. Kommt kein Mietverhältnis zustande, wird sie danach gelöscht — auf Wunsch jederzeit sofort (Link in unseren E-Mails oder kurze E-Mail). Für das Formular wird ein technisch notwendiges Sicherheits-Cookie gesetzt (Schutz vor gefälschten Anfragen).

Interesse an einem Baugrundstück (Formular)

Für die Vergabe unserer Baugrundstücke im Erbbaurecht ist die Klosterhooker Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG, Hengeloer Str. 9, 48691 Vreden, verantwortlich. Wenn Sie über das Formular Interesse an einem Grundstück melden, speichern wir Name, Anschrift, E-Mail, auf Wunsch Telefon, das gewünschte Grundstück, die Anzahl der einziehenden Personen, Ihre Beschreibung des geplanten Bauvorhabens, den geplanten Zeitraum für Bauantrag und Baubeginn sowie Ihre Nachricht — nur um Sie zur Vergabe des Erbbaurechts zu kontaktieren und unter den Interessenten zu entscheiden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, vorvertragliche Maßnahmen). Für Speicherdauer, Erinnerung, Löschung und das Sicherheits-Cookie gilt dasselbe wie beim Wohnungs-Formular oben: zunächst sechs Monate, Verlängerung um jeweils sechs Monate nur ohne Ihren Widerspruch, höchstens 24 Monate nach Ihrer Anfrage; kommt kein Erbbaurechtsvertrag zustande, wird die Anfrage danach gelöscht — auf Wunsch jederzeit sofort (Link in unseren E-Mails oder kurze E-Mail).

Selbstauskunft

Kommen Sie nach einer Besichtigung für eine Wohnung in Frage, bitten wir Sie über einen persönlichen Link um eine Selbstauskunft (Anschrift, Haushalt, Beschäftigung, Nettoeinkommen des Haushalts, laufende Insolvenz/Räumungsklage, ggf. Wohnberechtigungsschein). Wir verwenden die Angaben nur für die Entscheidung über diese Vermietung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Kommt kein Mietverhältnis zustande, löschen wir sie spätestens drei Monate nach unserer Entscheidung. Nachweise und eine Bonitätsauskunft erbitten wir erst vor einem Vertragsabschluss.

Online-Belegeinsicht für Mieter

Für die Belegeinsicht gelten gesonderte Hinweise, die Sie auf den Seiten der Einsicht finden.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, z. B. der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.